Genehmigungsverfahren
- Erarbeitung des Bildungskonzepts als Ganztagskonzept unter der Beteiligung der Konferenz der Lehrkräfte in Abstimmung mit Schul- und Hortträgern
- Wichtig ist der Beschluss zum Bildungskonzept als Ganztagskonzept durch die Schulkonferenz (SchulG der Länder) sowie der Elternkonferenz
- Bedeutend ist die Einholung des Einvernehmens des Schulträgers durch die Schulleitung für die Antragsstellung auf Genehmigung beim staatlichen Schulamt
- Antragsfristen sind bei den Staatlichern Schulämtern zu erfragen
- Die Genehmigung des Antrages durch Staatliches Schulamt erfolgt auf Grundlage der Stellungnahme des jeweiligen Kultusministeriums
- Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen nach erfolgter Genehmigung durch die Schulleitung